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Erstattung von Alexander-Technik Stunden durch Versorgungswerke

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland erstatten nach unserem aktuellen Wissensstand Alexander-Technik Stunden nicht. Dagegen gibt es insbesondere für Musiker und Künstler zwei Möglichkeiten, Alexander-Technik Unterricht bezuschussen zu lassen. Fügt eurer Homepage einen Hinweis zu diesen Möglichkeiten hinzu, dann könnt ihr vielleicht mehr unterrichten:

1. Bayerische Versorgungsanstalt deutscher Bühnen

Es besteht für Musiker der deutschen Bühnen eine Pflichtversicherung. Wenn sie körperliche Probleme haben, die möglicherweise die Berufstätigkeit behindern, können Sie über ein ärztliches Attest einen Heilkostenzuschuss von der Versorgungsanstalt bekommen. Es werden bis zu 24 Stunden Alexander-Technik Unterricht bezahlt. Wichtig ist, dass ein Arzt das Attest ausstellt und es um das Thema Berufsunfähgigkeit geht. Siehe auch auf der Homepage bei “Orchesterversorgung” unter “Freiwillige Leistungen, Zuschüsse zu Heilkosten”. https://www.orchesterversorgung.de/Versicherung-und-Versorgung/Leistungen

 

Aus der Broschüre: “Zuschussfähig sind medizinische oder therapeutische Behandlungen zur gezielten berufsfördernden Rehabilitation. Bezuschusst werden nur medizinisch eingeführte Therapien, d. s. vor allem Therapien, die von der privaten Krankenversicherung als erstattungsfähig angesehen werden, wie z. B. Akupunktur, Alexander-Technik, (extrakorporale) Stoßwellentherapie, hyperbare Sauerstofftherapie, Osteopathie, Hörkuren oder andere orthopädische Therapien. Nicht zuschussfähig sind allgemeine Maßnahmen zur Prävention oder zur Steigerung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit.”

Und hier den Antrag selbst:

https://www.buehnenversorgung.de/Portals/4/Media/Dokumente/Nebenleistung/Antrag_Heilkostenzuschuss.pdf?ver=12:40:29.18.05.2022

2. Verwertungsgesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten:

https://gvl.de/

Künstler, Musiker, Sprecher ua. können kostenlos Mitglieder bei der GVL werden. Jedes Jahr können sie Zuschüsse für Sozialleistungen beantragen, darunter fallen auch Alexander-Technik Stunden. In diesem Fall ist kein ärztliches Attest notwendig. Das Mitglied muss nur einen Kostenplan, erstellt von einem Alexander-Technik Lehrenden vor Beginn der Stunden einreichen und erhält dann möglicherweise einen Zuschuss für die geplanten, z.B 10 Stunden.