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Ihre Vorteile als Mitglied

  • Eintrag ins LehrerInnenverzeichnis
  • Austausch mit anderen Mitglieder im monatlichen Online Treff
  • Einladung zu fachlichen Treffen (Weiterbildung & persönliches Netzwerken)
  • Mentoring & Coaching zu Themen wie Marketing, PR & Gesprächsführung
  • Zugang zur umfassenden ATVD Bibliothek
  • Berechtigung das Qualitätssiegel „ATVD Mitglied“ für Werbezwecke zu nutzen
  • Zugang zu Werbematerial und Pressematerial des ATVD
  • Anerkennung ihrer Lehrtätigkeit bei allen „Affiliated Societies“ weltweit

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zur Beitragsordnung des ATVD (PDF)

zur Satzung des ATVD (PDF)

Ordentliche Mitgliedschaft

„Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die eine vom ATVD bzw. von der G.L.A.T. anerkannte Ausbildung in F. M. Alexander-Technik abgeschlossen oder das vom ATVD vorgeschriebene Anerkennungsverfahren durchlaufen hat. Ordentliches Mitglied kann auch jede natürliche Person werden, die eine Ausbildung durchlaufen und abgeschlossen hat, die von einer Organisation durchgeführt bzw. überwacht wurde, die Regularien beachtet, die ausdrücklich vom ATVD anerkannt werden. Den ordentlichen Mitgliedern stehen alle gesetzlichen Mitgliedschaftsrechte zu, insbesondere Anwesenheitsrecht und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, sowie aktives und passives Wahlrecht.“
(Satzung des ATVD § 4.2: Mitgliedschaft. Gültig ab 04.05.2014)

„Der reguläre Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 120 EUR.“
(Beitragsordnung des ATVD. Gültig ab 06.07.2015)

Studentische Mitgliedschaft

„Studentische Mitglieder können Personen werden, die sich in einer vom Verein anerkannten Berufsausbildung in F. M. Alexander-Technik befinden. Sie haben in der Mitgliederversammlung Anwesenheitsrecht, jedoch kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.“
(Satzung des ATVD § 4.2: Mitgliedschaft. Gültig ab 04.05.2014)

„Der reguläre Jahresbeitrag für studentische Mitglieder beträgt 25 EUR.“
(Beitragsordnung des ATVD. Gültig ab 06.07.2015)

Fördernde Mitgliedschaft

„Fördernde Mitglieder können natürliche Personen oder Personengemeinschaften sowie juristische Personen werden, die fähig und bereit sind, die Ziele des Vereins zu fördern. Sie haben in der Mitgliederversammlung Anwesenheitsrecht, jedoch kein Stimmrecht und kein aktives oder passives Wahlrecht.“
(Satzung des ATVD § 4.2: Mitgliedschaft. Gültig ab 04.05.2014)

„Der jährliche Mindestbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 60 EUR. Auf Wunsch ist anteilige Berechnung im ersten Jahr des Beitritts gemäß Ziffer 2 möglich.“
(Beitragsordnung des ATVD. Gültig ab 06.07.2015)